Provenienzen
Provenienzforschung hat in der Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg signifikant an Bedeutung gewonnen, als man damit begann, beschlagnahmte Kunstwerke zu identifizieren und ihren rechtmässigen Besitzern wieder zuzuführen. Die Einrichtung von Organisationen wie dem Art Loss Register sowie die Schaffung von Datenbanken für gestohlene Kunst machte die Provenienzforschung auf internationaler Ebene noch bedeutender.
Die Schweizer Gesetzgebung liefert Richtlinien und Regeln, um den rechtmässigen Erwerben und Veräussern von Kunstwerken sicherzustellen. Das Bundesgesetz betreffend den internationalen Kulturgütertransfer (2005) regelt Fragen, die in Zusammenhang mit gestohlenem oder illegal exportiertem Kulturgut aufkommen. Ausserdem hat sich die Schweiz internationalen Übereinkommen angeschlossen und nimmt an Initiativen teil, welche ethisches Handeln im Kunstmarkt fördern, insbesondere am Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, welches die UNESCO 1970 verabschiedete. Solche Übereinkommen regen die Zusammenarbeit zwischen Ländern, Museen und privaten Sammlern an, wenn Streit bezüglich der Herkunft von Kunstwerken geschlichtet und veruntreute oder geraubte Kunst zurückgegeben werden soll.
Als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern tragen Kunsthändler Verantwortung, wenn es um die Authentizität und die ethisch einwandfreie Herkunft der Kunstwerke geht, mit denen sie handeln. Sie verlassen sich dabei auf existierende Provenienzforschung, um die Legitimität und den historischen Hintergrund festzustellen. So können sie ihren Kunden genaue Auskunft über den Ursprung, den oder die Besitzer sowie die Ausstellungshistorie eines Kunstwerkes geben.
Schwierigkeiten bei der Provenienzforschung ergeben sich dann, wenn die Geschichte eines Kunstwerks unvollständig dokumentiert oder gar nicht nachgewiesen ist. Die Schweiz, wie viele andere Länder, kennt Fälle von Raubkunst aus Kriegszeiten oder politischen Unruhen. Den Provenienzforschern fällt die schwierige Aufgabe zu, die rechtmässigen Besitzer von gestohlenen, beschlagnahmten oder auf andere Art unrechtmässig beschafften Kunstwerken aufzuspüren. Komplexe historische Hintergründe und lückenhafte Dokumentation können es jedoch erschweren, die Herkunft eines Kunstwerks eindeutig festzustellen und detailliert zu belegen.
Ins Spiel kommen auch ethische Anliegen. Kunsthändler sollten mit besonderer Sorgfalt darauf achten, dass mit einem Kunstwerk sowohl hinsichtlich seiner Herkunft wie auch seiner Echtheit alles in Ordnung ist, um den Handel mit gestohlener oder beschlagnahmter Kunst zu vermeiden. Ethische Überlegungen sollen auch dort einfliessen, wo es um Themen wie Transparenz, faires Pricing und verantwortungsvolles Handeln im Erwerb von Kulturgütern geht, besonders im Handel mit Kunstwerken aus anderen Ländern.
Weitere Links:
www.kunstmarktschweiz.ch/dossiers
www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturerbe/kulturguetertransfer
www.bak.admin.ch/bak/de/home/kulturerbe/kulturguetertransfer/informationen-fuer-den-kunsthandel.html